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RG, 02.07.1926 - II 570/25 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Welche Wirkungen äußert die Kündigung der Verbandszugehörigkeit, die ein Mitglied eines als G. m. b. H. errichteten Kartells gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 (RGBl. I S. 1067) erklärt, inbezug ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 114, 212
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83
Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung
Für den Fall, daß der Gesellschafter einer sogenannten Nebenleistungs-GmbH sich von seinen Nebenleistungspflichten durch Kündigung des Kartellverhältnisses gelöst hatte, hat das Reichsgericht allerdings entschieden, die Kündigung habe das Ruhen der Mitgliedschaftsrechte und -pflichten bis zur Einziehung des Geschäftsanteils zur Folge (RGZ 114, 212, 218 und 125, 114, 118). - BGH, 17.10.1983 - II ZR 80/83 b) Für den Fall, daß der Gesellschafter einer sogenannten Nebenleistungs-GmbH sich von seinen Nebenleistungspflichten durch Kündigung des Kartellverhältnisses gelöst hatte, hat das Reichsgericht allerdings entschieden, die Kündigung habe das Ruhen der Mitgliedschaftsrechte und -pflichten bis zur Einziehung des Geschäftsanteils zur Folge (RGZ 114, 212, 218 und 125, 114, 118).